SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Inhaltsverzeichnis


Erstes Kapitel

Allgemeine Vorschriften



Zweites Kapitel

Leistungen der Jugendhilfe


Vierter Abschnitt

Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige


Drittes Kapitel

Andere Aufgaben der Jugendhilfe



Viertes Kapitel

Schutz von Sozialdaten



Fünftes Kapitel

Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung



Sechstes Kapitel

Zentrale Aufgaben



Siebtes Kapitel

Zuständigkeit, Kostenerstattung


Zweiter Abschnitt

Örtliche Zuständigkeit

Vierter Unterabschnitt

Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche


Achtes Kapitel

Kostenbeteiligung



Neuntes Kapitel

Kinder- und Jugendhilfestatistik



Zehntes Kapitel

Straf- und Bußgeldvorschriften



Elftes Kapitel

Übergangs- und Schlussvorschriften


SGB VIII: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen SGB VIII
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1991 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 42f +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. SGB 8 Anhang EV +++)

Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Satz 1 G 860-8-1 v. 26.6.1990 I 1163 (KJHG) am 1.1.1991 in Kraft getreten. In dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ist das G gem. Anlage I Kap. X Sachg. B Nr. 1 Buchst. k iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1072 mit dem Wirksamwerden des Beitritts (3.10.1990) in Kraft getreten. Berlin-Klausel vgl. Art. 23 KJHG
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