Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
Anspruch und Leistungsarten
Heilbehandlung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Renten, Beihilfen, Abfindungen
Renten an Versicherte
Leistungen an Hinterbliebene
Beginn, Änderung und Ende von Renten
Abfindung
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Jahresarbeitsverdienst
Allgemeines
Erstmalige Festsetzung
Neufestsetzung
Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
Mehrleistungen
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
(+++ Textnachweis ab: 21.8.1996 +++)Das Gesetz wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 36 G v. 7.8.1996 I 1254 (UVEG 860-7/1) mWv 1.1.1997 in Kraft getreten. § 1 Nr 1, §§ 14 bis 25 sind am 21.8.1996 in Kraft getreten.