Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2023 I Nr. 408
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384;
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