In der Zwangsversteigerung bestimmt sich der Gegenstandswert
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 21.12.2022 I 2817; 2023 I Nr. 63
G. Neugefasst durch Bek. v. 15.3.2022 I 610;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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12.04.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
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