Allgemeine Vorschriften
Gebührenvorschriften
Angelegenheit
Gegenstandswert
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Gerichtliche Verfahren
Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
Übergangs- und Schlussvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen RVG(+++ Textnachweis ab: 1.7.2004 +++)Das G wurde als Art. 3 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.