Personenstandsgesetz | PStG | Abschnitt 1

Abschnitt 1 | PStG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 19.2.2007 I 122 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 5 Abs. 2 Satz 1 dieses G am 1.1.2009 in Kraft. Die §§ 67 Abs. 4, § 73, 74 und 77 Abs. 1 treten am 24.2.2007 in Kraft. § 67 Abs. 4 tritt am 31.12.2008 außer Kraft.
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