Gesetz über die politischen Parteien | PartG | Zweiter Abschnitt

Zweiter Abschnitt | PartG

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(+++ Textnachweis Geltung ab: 28.7.1974 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 39 Abs. 5 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. PartG Anhang EV;
nicht mehr anzuwenden +++)

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