PAngV

Preisangabenverordnung

(+++ Textnachweis ab: 28.5.2022 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 12.11.2021 I 4921 von der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 28.5.2022 in Kraft.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.