Dieses Werk ist nicht mehr in Kraft

Diese Norm wurde als außer Kraft gesetzt markiert. Ihre Inhalte bleiben vorübergehend als Archiv verfügbar.

Diese Verordnung wurde neugefasst. Die neue Verordnung trat am 28.05.2022 in Kraft: Diese finden Sie hier

§ 3 PAngV-alt

Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser

1Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern (Arbeits- oder Mengenpreis) gemäß Satz 2 im Angebot oder in der Werbung anzugeben. 2Als Mengeneinheit für den Arbeitspreis bei Elektrizität, Gas und Fernwärme ist 1 Kilowattstunde und für den Mengenpreis bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden. 3Wer neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben. 4Satz 3 gilt entsprechend für die Forderungen nicht verbrauchsabhängiger Preise.


Standangaben Gesetz

Keine Aktualisierung...
Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 2. Juni 2022 07:37

Außer Kraft...
Diese Norm ist nicht mehr in Kraft! Diese Verordnung wurde neugefasst. Die neue Verordnung trat am 28.05.2022 in Kraft: <a href="https://rewis.io/gesetze/gvw-pangv/" title="neue Verordnung">Diese finden Sie hier</a>

G. Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017 I 2394
G. Neugefasst durch Bek. v. 18.10.2002 I 4197;

Tags

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Struktur

Loading...

Aktionen

Lesezeichen: CTRL+D

Aktionen
Zitieren mit Quelle:

TextmarkerBETA

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.