Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei | PAG |

4. Unterabschnitt Anwendung des

Art. 66 PAG
Anwendung des

3. Unterabschnitt Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung

Art. 53 PAG
Allgemeine Regeln der Datenspeicherung und sonstigen Datenverarbeitung
Art. 54 PAG
Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
Art. 55 PAG
Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
Art. 56 PAG
Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
Art. 57 PAG
Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
Art. 58 PAG
Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
Art. 59 PAG
Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
Art. 60 PAG
Datenempfang durch die Polizei
Art. 60a PAG
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Art. 61 PAG
Datenabgleich innerhalb der Polizei
Art. 62 PAG
Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
Art. 63 PAG
Automatisiertes Abrufverfahren
Art. 64 PAG
Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 65 PAG
Auskunftsrecht

1. Unterabschnitt Datenerhebung

Art. 30 PAG
Allgemeine Grundsätze
Art. 31 PAG
Grundsätze der Datenerhebung
Art. 32 PAG
Datenerhebung
Art. 32a PAG
Molekulargenetische Untersuchung bei Spurenmaterial unbekannter Herkunft

2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung

Art. 33 PAG
Offene Bild- und Tonaufnahmen
Art. 34 PAG
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Art. 35 PAG
Postsicherstellung
Art. 36 PAG
Besondere Mittel der Datenerhebung
Art. 37 PAG
Einsatz Verdeckter Ermittler
Art. 38 PAG
Einsatz von Vertrauenspersonen
Art. 39 PAG
Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme
Art. 40 PAG
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
Art. 41 PAG
Einsatz technischer Mittel in Wohnungen
Art. 42 PAG
Eingriffe in den Telekommunikationsbereich
Art. 43 PAG
Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter
Art. 44 PAG
Besondere Verfahrensregelungen für Maßnahmen nach den
Art. 45 PAG
Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme
Art. 46 PAG
Rasterfahndung
Art. 47 PAG
Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
Art. 47a PAG
Überwindung besonderer Sicherungen
Art. 48 PAG
Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung
Art. 49 PAG
Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Art. 50 PAG
Benachrichtigungspflichten
Art. 51 PAG
Protokollierung, Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Art. 52 PAG
Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

Datenquelle: Bayern.Recht

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