Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken | NetzDG | Inhalt

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(+++ Textnachweis ab: 1.10.2017 +++)

(+++ Zur Anwendung vgl. § 1 Abs. 2a +++)

Das G wurde als Art. 1 des G v. 1.9.2017 I 3352 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 3 dieses G am 1.10.2017 in Kraft getreten.
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