Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung | NAV | Teil 1

Teil 1 | NAV

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(+++ Textnachweis ab: 8.11.2006 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 1.11.2006 I 2477 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 4 Satz 1 dieser V am 8.11.2006 in Kraft getreten.
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