Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium | MuSchG | Abschnitt 7

Abschnitt 7 | MuSchG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2018 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 u. 8 +++)

Das G wurde als Art. 1 des G v. 23.5.2017 I 1228 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.1.2018 in Kraft getreten. § 32 Abs. 1 Nummer 6 tritt gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 3 dieses G am 1.1.2019 in Kraft
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