Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen | MsbG | Teil 3

Teil 3 | MsbG

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Kapitel 1

Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung

§ 49 MsbG
Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 50 MsbG
Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten
§ 51 MsbG
Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators
§ 52 MsbG
Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung
§ 53 MsbG
Auskunftsrechte des Anschlussnutzers
§ 54 MsbG
Transparenzvorgaben für Verträge

Kapitel 2

Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen

§ 55 MsbG
Messwerterhebung Strom
§ 56 MsbG
Erhebung von Netzzustandsdaten
§ 57 MsbG
Erhebung von Stammdaten
§ 58 MsbG
Messwerterhebung Gas
§ 59 MsbG
Weitere Datenerhebung

Kapitel 3

Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung

Abschnitt 1

Pflichten des Messstellenbetreibers

§ 60 MsbG
Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung
§ 61 MsbG
Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 62 MsbG
Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers
§ 63 MsbG
Übermittlung von Stammdaten; Löschung
§ 64 MsbG
Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten
§ 65 MsbG
Weitere Datenübermittlung

Abschnitt 2

Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten

§ 66 MsbG
Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 67 MsbG
Messwertverarbeitung zu Zwecken des Übertragungsnetzbetriebs und der Bilanzkoordination; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 68 MsbG
Messwertverarbeitung zu Zwecken des Bilanzkreisverantwortlichen; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 69 MsbG
Messwertverarbeitung zu Zwecken des Energielieferanten; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
§ 70 MsbG
Messwertverarbeitung auf Veranlassung des Anschlussnutzers; weiterer Datenaustausch

Abschnitt 3

Besondere Fallgruppen

§ 71 MsbG
Nachprüfung der Messeinrichtung; Haftung bei Beschädigungen
§ 72 MsbG
Öffentliche Verbrauchseinrichtungen
§ 73 MsbG
Verfahren bei rechtswidriger Inanspruchnahme

Kapitel 4

Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur

§ 74 MsbG
Verordnungsermächtigung
§ 75 MsbG
Festlegungen der Bundesnetzagentur
(+++ Textnachweis ab: 2.9.2016 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1,
§ 11 Abs. 4, § 25 Abs. 5, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 1, § 39 Abs. 1,
§ 40 Abs. 1, § 44 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung der
EURL 2015/1535 (CELEX Nr: 32015L1535) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 29.8.2016 I 2034 vom Bundestag beschlossen
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