§ 28 MsbG

Inhaber der Wurzelzertifikate

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist Inhaber der Wurzelzertifikate für die Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur; für die Teilnahme an der Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur gelten die Bestimmungen der Zertifizierungsrichtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. April 2024 03:07

G. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 22.12.2023 I Nr. 405

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