Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung
Wechsel des Messstellenbetreibers
Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways
Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung
Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur
Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung
Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen
Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung
Pflichten des Messstellenbetreibers
Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten
Besondere Fallgruppen
Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur
Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen MsbG(+++ Textnachweis ab: 2.9.2016 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 29.8.2016 I 2034 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 16 dieses G am 2.9.2016 in Kraft getreten.
(+++ Zur Anwendung vgl. § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1,
§ 11 Abs. 4, § 25 Abs. 5, § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 44 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung der
EURL 2015/1535 (CELEX Nr: 32015L1535) +++)