Fußnote Paragraph
(+++ § 4 u. 6 (F 25.5.2020): Zur Anwendung bis 27.5.2025 vgl. § 99 Abs. 1 Nr. 1 u. § 100 Abs. 1 Nr. 1 MPDG +++)
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert Art. 223 V v. 19.6.2020 I 1328
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.8.2002 I 3146;
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