Die Richtlinie 2003/6/EG und die Richtlinien 2004/72/EG (32), 2003/125/EG (33) und 2003/124/EG (34) der Kommission sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (35) der Kommission werden mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die Richtlinie 2003/6/EG gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Verordnung zu lesen.
Standangaben Gesetz
G.
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