Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen | MarkenG | Abschnitt 4

Abschnitt 4 | MarkenG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.1995 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EWGRL 104/89 (CELEX Nr: 389L0104) +++)

Das G wurde als Artikel 1 G (423-5-1) v. 25.10.1994 I 3082 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 50 Abs. 3 dieses G nach Maßgabe der Abs. 1 und 2 mWv 1.1.1995 in Kraft getreten.
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