Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch | LFGB | Abschnitt 9

Abschnitt 9 | LFGB

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(+++ Textnachweis ab: 7.9.2005 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 1.9.2005 I 2618 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 9 dieses G am 7.9.2005 in Kraft getreten.
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