Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 4.11.2016 I 2460
STRAFRECHT STRAFTATEN SICHERUNGSVERWAHRUNG KASTRATION Hinzufügen
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