Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten | KapMuG | Abschnitt 2

Abschnitt 2 | KapMuG

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(+++ Textnachweis ab: 1.11.2012 +++)

Das G wurde als Art. 1 des G v. 19.10.2012 I 2182 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.11.2012 in Kraft getreten.
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