KapMuG

Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren



Abschnitt 2

Durchführung des Musterverfahrens



Abschnitt 3

Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten


(+++ Textnachweis ab: 1.11.2012 +++)

Das G wurde als Art. 1 des G v. 19.10.2012 I 2182 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.11.2012 in Kraft getreten.
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