§ 77c IRG

Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Abschnitts sind auf personenbezogene Daten anzuwenden, die im Rechtshilfeverkehr übermittelt oder empfangen werden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. April 2024 03:00

G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 19.12.2022 I 2632
G. Neugefasst durch Bek. v. 27.6.1994 I 1537;

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