Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2022 02:46
G. Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.3.2022 I 473
G.
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