Im Sinne dieses Gesetzes ist
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 8v G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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31.12.2023 | Synopse | Alte Version laden. |
13.12.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
19.11.2020 | Synopse |
Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.
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