§ 60 HwO

Die Organe der Handwerksinnung sind

1.
die Innungsversammlung,
2.
der Vorstand,
3.
die Ausschüsse.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. April 2024 03:06

G. Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 17.1.2024 I Nr. 12
G. Neugefasst durch Bek. v. 24.9.1998 I 3074; 2006, 2095;

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