Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.4.2024 I Nr. 120
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