§ 175 HGB

Anmeldung der Änderung der Haftsumme

Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. September 2024 00:25

G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.4.2024 I Nr. 120


Alte Fassungen (a.F.) zu § 175 HGB:
Fassung bis Synopse Archiv
31.12.2023 Synopse Alte Version laden.
31.07.2022 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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