bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Die Liste ist eine nicht abschließende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko nach § 14:
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.11.2023 I Nr. 311
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