§ 1 GWB

Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 29. April 2025 01:34

G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 5.12.2024 I Nr. 400
G. Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245;

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