Das Gericht kann für die Verhandlung oder für einen Teil davon die Öffentlichkeit ausschließen, wenn
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2022 02:27
G. zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 7.7.2021 I 2363
G. Neugefasst durch Bek. v. 9.5.1975 I 1077;
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