Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die das Plenum beschließt.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 7.10.2024 I Nr. 302
G. Neugefasst durch Bek. v. 9.5.1975 I 1077;
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