Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern | GO |

2. Abschnitt Kreditwesen

Art. 71 GO
Kredite
Art. 72 GO
Kreditähnliche Verpflichtungen; Sicherheiten
Art. 73 GO
Kassenkredite

a) Allgemeines

Art. 74 GO
Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze
Art. 75 GO
Veräußerung von Vermögen
Art. 76 GO
Rücklagen, Rückstellungen
Art. 77 GO
Insolvenzverfahren

5. Abschnitt Kassen- und Rechnungswesen

Art. 100 GO
Gemeindekasse
Art. 101 GO
Übertragung von Kassen- und Rechnungsgeschäften
Art. 102 GO
Rechnungslegung, Jahresabschluss
Art. 102a GO
Konsolidierter Jahresabschluss

6. Abschnitt Prüfungswesen

Art. 103 GO
Örtliche Prüfungen
Art. 104 GO
Rechnungsprüfungsamt
Art. 105 GO
Überörtliche Prüfungen
Art. 106 GO
Inhalt der Rechnungs- und Kassenprüfungen
Art. 107 GO
Abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen

Art. 97 bis 99

Art. 98, 99

Art. 98 GO
Art. 99 GO

c) Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen

Art. 84 GO
Begriff; Verwaltung
Art. 85 GO
Änderung des Verwendungszwecks; Aufhebung der Zweckbestimmung

Art. 78, 79

Art. 78 GO
Art. 79 GO

3. Abschnitt Vermögenswirtschaft

b) Öffentliche Nutzungsrechte

Art. 80 GO
Verbot der Neubegründung; Übertragungsbeschränkungen
Art. 81 GO
Lasten und Ausgaben
Art. 82 GO
Ablösung und Aufhebung
Art. 83 GO
Art und Umfang der Entschädigung

4. Abschnitt Gemeindliche Unternehmen

Art. 86 GO
Rechtsformen
Art. 87 GO
Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
Art. 88 GO
Eigenbetriebe
Art. 89 GO
Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts
Art. 90 GO
Organe des Kommunalunternehmens; Personal
Art. 91 GO
Sonstige Vorschriften für Kommunalunternehmen
Art. 92 GO
Unternehmen in Privatrechtsform
Art. 93 GO
Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform
Art. 94 GO
Sonstige Vorschriften für Unternehmen in Privatrechtsform
Art. 95 GO
Grundsätze für die Führung gemeindlicher Unternehmen
Art. 96 GO
Anzeigepflichten
Art. 97 GO
Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen

1. Abschnitt Haushaltswirtschaft

Art. 61 GO
Allgemeine Haushaltsgrundsätze
Art. 62 GO
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Art. 63 GO
Haushaltssatzung
Art. 64 GO
Haushaltsplan
Art. 65 GO
Erlaß der Haushaltssatzung
Art. 66 GO
Planabweichungen
Art. 67 GO
Verpflichtungsermächtigungen
Art. 68 GO
Nachtragshaushaltssatzungen
Art. 69 GO
Vorläufige Haushaltsführung
Art. 70 GO
Mittelfristige Finanzplanung

Datenquelle: Bayern.Recht

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