Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.12.2024 I Nr. 439
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