Art. 65a GG

(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

(2) (weggefallen)


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2025 00:43

G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94

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