Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen | GeschGehG | Abschnitt 4

Abschnitt 4 | GeschGehG

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(+++ Textnachweis ab: 26.4.2019 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2016/943 (CELEX Nr: 32016L0943) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 18.4.2019 I 466 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 6 dieses G am 26.4.2019 in Kraft getreten.
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