Soweit ein später angemeldetes Patent in ein nach § 11 begründetes Recht eingreift, darf das Recht aus diesem Patent ohne Erlaubnis des Inhabers des Gebrauchsmusters nicht ausgeübt werden.
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2022 03:03
G. zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 17.7.2017 I 2541
G. Neugefasst durch Bek. v. 28.8.1986 I 1455;
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