1Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. 2Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 102 G v. 20.11.2019 I 1626
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