§ 21 FlG

Inkrafttreten

1Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. 2Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 23. April 2024 03:05

G. Zuletzt geändert durch Art. 102 G v. 20.11.2019 I 1626

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