Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind
in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte,
im Bund der Bundesfinanzhof mit dem Sitz in München.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 3 G v. 10.3.2023 I Nr. 64
G. Neugefasst durch Bek. v. 28.3.2001 I 442, 2262; 2002 I 679;
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