Namentlich benannte Personen
Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ | Vordrucknummerierung | |||||
Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. | ||||||
Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers | ||||||
Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig. | ||||||
Führerschein-Nr. (soweit vorhanden): | ||||||
Fahrerlaubnisbehörde: | ||||||
Ort: | ||||||
Ausstellungsdatum: | ||||||
Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr* am: | ||||||
(Stempel) | ||||||
*Nichtzutreffendes ist zu streichen.
**Nicht erteilte Klassen sind durch einen Strich entwertet.
***Nur auszufüllen, wenn kein Führerschein vorhanden ist oder kein Führerschein ausgehändigt werden soll.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 27.3.2024 I Nr. 109
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