bzgl. 3der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)
Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen zu speichern und im Fahreignungs-Bewertungssystem wie folgt zu bewerten:
*Bußgeldkatalog
*Bußgeldkatalog
*Bußgeldkatalog
*Bußgeldkatalog
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 20.7.2023 I Nr. 199
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