§ 78 FeV

Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. 3I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. 4I S. 2631) geändert worden ist, außer Kraft.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 24. April 2024 03:13

G. Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 27.3.2024 I Nr. 109

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