Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen | FamGKG | Abschnitt 3

Abschnitt 3 | FamGKG

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(+++ Textnachweis ab: 1.9.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G 315-24/1 v. 17.12.2008 I 2586 (FGG-RG) vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 112 Abs. 1 dieses G am 1.9.2009 in Kraft.
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