Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit | FamFG | Buch 4

Buch 4 | FamFG

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Abschnitt 1

Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit

§ 342 FamFG
Begriffsbestimmung
§ 343 FamFG
Örtliche Zuständigkeit
§ 344 FamFG
Besondere örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 2

Verfahren in Nachlasssachen

Unterabschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 345 FamFG
Beteiligte

Unterabschnitt 2

Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen

§ 346 FamFG
Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung
§ 347 FamFG
Mitteilung über die Verwahrung

Unterabschnitt 3

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

§ 348 FamFG
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht
§ 349 FamFG
Besonderheiten bei der Eröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
§ 350 FamFG
Eröffnung der Verfügung von Todes wegen durch ein anderes Gericht
§ 351 FamFG
Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen

Unterabschnitt 4

Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung

§ 352 FamFG
Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Nachweis der Richtigkeit
§ 352a FamFG
Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 352b FamFG
Inhalt des Erbscheins für den Vorerben; Angabe des Testamentsvollstreckers
§ 352c FamFG
Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 352d FamFG
Öffentliche Aufforderung
§ 352e FamFG
Entscheidung über Erbscheinsanträge
§ 353 FamFG
Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen
§ 354 FamFG
Sonstige Zeugnisse
§ 355 FamFG
Testamentsvollstreckung

Unterabschnitt 5

Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen

§ 356 FamFG
Mitteilungspflichten
§ 357 FamFG
Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses
§ 358 FamFG
Zwang zur Ablieferung von Testamenten
§ 359 FamFG
Nachlassverwaltung
§ 360 FamFG
Bestimmung einer Inventarfrist
§ 361 FamFG
Eidesstattliche Versicherung
§ 362 FamFG
Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Abschnitt 3

Verfahren in Teilungssachen

§ 363 FamFG
Antrag
§ 364 FamFG
(weggefallen)
§ 365 FamFG
Ladung
§ 366 FamFG
Außergerichtliche Vereinbarung
§ 367 FamFG
Wiedereinsetzung
§ 368 FamFG
Auseinandersetzungsplan; Bestätigung
§ 369 FamFG
Verteilung durch das Los
§ 370 FamFG
Aussetzung bei Streit
§ 371 FamFG
Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung; Vollstreckung
§ 372 FamFG
Rechtsmittel
§ 373 FamFG
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
(+++ Textnachweis ab: 1.9.2009 +++)
(+++ Zur Nichtanwendung vgl. § 167b Abs. 1 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 130 Abs. 3 u. § 131 G 361-6 v. 23.7.2013 I 2586 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 35 Abs. 1 G 319-116 v. 29.6.2015 I 1042 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G 315-24/1 v. 17.12.2008 I 2586 (FGG-RG) vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 112 Abs. 1 dieses G am 1.9.2009 in Kraft.
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