§ 26 FamFG

Ermittlung von Amts wegen

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024 00:59

G. Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 15.7.2024 I Nr. 237

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ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT ASYL ABSCHIEBUNG BGH

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