Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn das Kind, die Mutter, der Vater oder der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 21.2.2024 I Nr. 54
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