Art. 29 EUV

(ex-Artikel 15 EUV)

Europäische Union

Der Rat erlässt Beschlüsse, in denen der Standpunkt der Union zu einer bestimmten Frage geografischer oder thematischer Art bestimmt wird. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Union in Einklang steht.


Standangaben Gesetz

Keine Aktualisierung...
Diese Norm wird nicht automatisch aktualisiert. Datenstand: 17. September 2022 17:44

G.

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