Einkommensteuergesetz | EStG | V.

1.

Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

§ 34c EStG
§ 34d EStG
Ausländische Einkünfte

2.

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

§ 34e EStG
(weggefallen)

2a.

Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum

§ 34f EStG

2b.

Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

§ 34g EStG

3.

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

§ 35 EStG

4.

Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen

§ 35a EStG
Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

5.

Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

§ 35b EStG
Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

6.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

§ 35c EStG
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
(+++ Textnachweis Geltung ab: 30.12.1981 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 4, § 4j, § 9, § 10, § 10a, § 13a, 13b, 19a,
§ 20, § 22, § 32b, § 33, § 37, § 45e, §§ 52 ff. u.
§ 92a +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 19 InvStG +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 34c vgl. § 26 KStG 1977 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 6, 16, 19, 30, 31, 34, 38, 41, 42, 43, 45, 47, 49,
50 u. 53 InvStG 2018 +++)

Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 16.5.2003 I 660 mWv 21.5.2003
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