Sonstige Einkünfte sind
Fußnote Paragraph
(+++ § 22: Zur Anwendung vgl. §§ 38, 52, 123 +++)
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 2.12.2024 I Nr. 386
G. Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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31.12.2024 | Synopse | Alte Version laden. |
03.04.2024 | Synopse | Alte Version laden. |
22.12.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
05.01.2021 | Synopse | |
03.01.2020 | Synopse |
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